
Mit der Verordnung zum BSFG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) im Juni 2022 kommt die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit nun auch bei einigen privaten Unternehmen in Deutschland an. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll das BSFG “die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen” an bestimmten Produkten und Dienstleistungen fördern. Anbieter dieser, im Gesetz erwähnten Produkten und Dienstleistungen, sind ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei anzubieten. Um wen es sich dabei genau handelt und und was das bedeutet findest Du zum nachlesen beispielsweise auf der Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Von uns sei an dieser Stelle aber einmal festgehalten - es lohnt sich auch ohne Verpflichtung, sich mehr mit dem Thema auseinander zu setzen.
Was ist denn eigentlich digitale Barrierefreiheit?
Um ein besseres Verständnis für das Thema vermitteln zu können hat das W3C (World Wide Web Consortium) bereits 1999 die erste Version ihrer Web Content Accessibility Guidelines veröffentlicht. Die WCAG dienen heute als internationaler Standard und werden als Grundlage für die gängigen Barrierefreiheits-Tests genutzt. In Version 2.0 der WCAG wird erklärt, dass die digitale Barrierefreiheit auf 4 Prinzipien basiert:
Inklusives Design als Standard
Für uns ist die digitale Barrierefreiheit mehr als nur eine lästige Verpflichtung. Von inklusiven Lösungen profitieren wir nämlich alle. Deshalb weisen wir in unseren Beratungsthemen auch immer wieder auf mögliche Einschränkungen hin.
Falls Du aber doch noch wissen willst, warum Barrierefreiheit auch bei deinem Projekt ein Thema sein sollte, dann lies am Besten unseren nächsten Blogartikel dazu :)